BAG, 24.11.2022 - 2 AZN 335/22 - Grundsatz der Öffentlichkeit im deutschen Gerichtswesen; Grundsatz der Öffentlichkeit und Abweichung von einer gerichtlichen Terminankündigung; Kein Revisionsgrund bei rügeloser Einlassung der Parteien auf einen vorzeitigen Terminaufruf
...Bundesarbeitsgericht Beschl. v. 24.11.2022, Az.: 2 AZN 335/22 Grundsatz der Öffentlichkeit im deutschen Gerichtswesen; Grundsatz der Öffentlichkeit und Abweichung von einer gerichtlichen Terminankündigung; Kein Revisionsgrund bei rügeloser Einlassung der Parteien auf einen vorzeitigen TerminaufrufIn Sachen Kläger, Berufungsbeklagter, Berufungskläger und Nichtzulassungsbeschwerdeführer, pp. Beklagter, Berufungskläger, Berufungsbeklagter und Nichtzulassungsbeschwerdegegner, hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts am 24. November 2022 beschlossen:...