BFH, 15.10.2024 - VII R 31/21 - Steuerbefreiung bestimmter, der eigentlichen Stromerzeugung vor- oder nachgelagerter Vorgänge in einem Kraftwerk; Entnahme von Strom im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 des Stromsteuergesetzes
...Verwender sei nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), wer die Sachherrschaft über die verbrauchsteuerpflichtige Ware, bei der Stromsteuer gleichzeitig auch über die privilegierungsfähige Anlage, alsBFH-Urteil vom 26.11.2009 - III R 87/07 , BFHE 227, 466, BStBl II 2010, 429, unter II.2.a, m.w.N.). Es kommt somit weder darauf an, was die Behörde mit ihrer Erklärung gewollt hat ( BFH-Urteil vom 11.05.1999 - IX R 72/96 , BFH/NV 1999, 1446), noch darauf, wie ein außenstehender Dritter die Erklärung der Behörde auffassen konnte beziehungsweise musste ( BFH-Urteil vom 30.09.1988 - III R 218/84 , BFH/NV 1989, 749)...
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