BGH, 26.02.2026 - 2 StR 143/25 - Beschränkung der Revision auf die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
...Bundesgerichtshof Beschl. v. 26.02.2026, Az.: 2 StR 143/25 Beschränkung der Revision auf die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen KrankenhausEine solche wäre auch durch die Feststellung einer uneingeschränkten Steuerungsfähigkeit des Angeklagten im zweiten Rechtsgang nicht zu besorgen ( § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO , vgl. SK-StPO/Frisch, aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 15...
.......