BFH, 10.02.2026 - IX R 5/25 (XI R 24/24) - Zurückweisung der Revision der Steuerberatergesellschaft wegen Uuzulässigkeit der von ihr nach dem 01.01.2023 per Post erhobenen Klage; Missachtung der Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs ab 01.01.2023
...Dementsprechend hat der Bundesfinanzhof (BFH) bereits mehrfach entschieden, dass für Steuerberater seit diesem Zeitpunkt die grundsätzliche Pflicht besteht, vorbereitende Schriftsätze, zu denen auch --anders als die Klägerin meint-- die Klageschrift gehört (statt vieler Brandis in Tipke/Kruse, § 52d FGO Rz 5 , m.w.N.), als elektronisches Dokument über das beSt an das Gericht zu übermitteln (u.a. BFH-Beschlüsse vom 28.04.2023 - XI B 101/22 , BFHE 279, 523, BStBl II 2023, 763, Rz 13 ff.; vom 11.08.2023 - VI B 74/22 , Rz 7 ff.; vom 31.10.2023 - IV B 77/22 , Rz 4 ff.; vom 23.01.2024 - IV B 46/23 , Rz 5, und Senatsurteil vom 04.12.2025 - IX R 11/25 (XI R 26/23) , Rz 18; zu Steuerberatungsgesellschaften: BFH-Urteil vom 22.10.2024 - VIII R 19/22Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH fällt ein Hindernis für die Einhaltung einer gesetzlichen Frist weg, sobald die Partei oder ihr Prozessbevollmächtigter erkannt hat oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte erkennen können und müssen, dass die Frist versäumt worden ist ( BFH-Beschluss vom 20.12.2000 - I B 116/00 , BFH/NV 2001, 481, unter II.2., m.w.N.)...
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