BFH, 21.05.2025 - II R 31/22 - Vereinbarkeit der unterschiedlichen Behandlung der Ausgliederung zur Neugründung und der Ausgliederung zur Aufnahme im Hinblick auf die Einhaltung der Vorbehaltensfrist § 6a Satz 4 GrEStG mit dem Gleichheitsgebot; Einhaltung der fünfjährigen Vorbehaltensfrist des § 6a Satz4 GrEStG bei der Ausgliederung zur Aufnahme auf einen bestehenden Rechtsträger nach § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG
...Allerdings habe der Bundesfinanzhof (BFH) eine weitreichende teleologische Reduktion der Vorbehaltens- und Nachbehaltensfristen vorgenommen, die auch Auswirkung auf den vorliegenden Streitfall habe.BFH-Urteil vom 25.09.2024 - II R 46/22 , BStBl II 2025, 329, Rz 19 ff.; BFH-Beschluss vom 03.05.2023 - II B 27/22 , BFH/NV 2024, 920, Rz 9). Denn die Nichteinhaltung der Vorbehaltens- oder Nachbehaltensfrist muss auf umwandlungsbedingten Gründen beruhen...
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