BVerfG, 14.11.2024 - 1 BvL 3/22 - Präventiv ausgestaltete längerfristige Observation unter gleichzeitigem Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen; Schwerer Eingriff in die als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts geschützte informationelle Selbstbestimmung; Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Datenerhebung durch heimliche Überwachungsmaßnahmen mit hoher Eingriffsintensität im Bereich der Gefahrenabwehr
...(1) Tief in die Privatsphäre eingreifende Überwachungsbefugnisse seien nur zum Schutz hinreichend gewichtiger Rechtsgüter zulässig (unter Verweis u.a. auf BVerfGE 141, 220 [BVerfG 20.04.2016 - 1 BvR 966/09; 1 BvR 1140/09]Sie setzten schon nicht voraus, dass bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall drohende Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut hinwiesen (unter Verweis auf BVerfGE 141, 220 [BVerfG 20.04.2016 - 1 BvR 966/09; 1 BvR 1140/09] <272 f. Rn. 112>)...
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