BAG, 12.08.2024 - 4 AZB 5/24 - Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO mangels unverzüglicher Mitteilung einer wesentlichen Verbesserung der Einkommens- oder Vermögensverhältnisse; Voraussetzung eines absichtlichen oder grob nachlässigen Pflichtenverstoßes; Abwägung aller Umstände des Einzelfalls
...Bundesarbeitsgericht Beschl. v. 12.08.2024, Az.: 4 AZB 5/24 Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO mangels unverzüglicher Mitteilung einer wesentlichen Verbesserung der Einkommens- oder Vermögensverhältnisse;In dem Prozesskostenhilfeverfahren Kläger, Antragsteller, Beschwerdeführer und Rechtsbeschwerdeführer, pp. Beklagte, hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts am 12. August 2024 beschlossen:...