BVerwG, 14.04.2026 - BVerwG 1 C 36.25 - Entscheidung über die Kosten des Verfahrens nach billigem Ermessen
...Bundesverwaltungsgericht Beschl. v. 14.04.2026, Az.: BVerwG 1 C 36.25 Entscheidung über die Kosten des Verfahrens nach billigem ErmessenIn einem solchen Fall ist es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht die Aufgabe der Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO, die Erfolgsaussichten der Revision, die bei Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes noch offen sind, abschließend zu prüfen und der Frage weiter nachzugehen, zu welcher Entscheidung das Revisionsgericht ohne das erledigende Ereignis voraussichtlich gekommen wäre ( BVerwG, Beschlüsse vom 28. Oktober 1992 - 11 C 30.92...