BFH, 30.10.2025 - X R 25/23 - Besteuerungen von auf der Ausübung eines freien Kapitalwahlrechts des Steuerpflichtigen beruhenden Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung
...Die vom Bundesfinanzhof (BFH) zusätzlich geforderte Voraussetzung der Atypik sei weder im Gesetz enthalten noch werde sie auf die anderen Tatbestände des § 34 Abs. 2 EStG angewendet.BFH-Urteile vom 23.10.2013 - X R 3/12 , BFHE 243, 287, BStBl II 2014, 58, Rz 74, und vom 20.09.2016 - X R 23/15 , BFHE 255, 209, BStBl II 2017, 347 [BFH 20.09.2016 - X R 23/15] , Rz 23). Auf dieser Grundlage hat er die Anwendbarkeit des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG verneint, wenn eine Pensionskasse in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen die freie Wahl zwischen Rentenleistungen oder einer Kapitalzahlung ermöglichte, selbst wenn für die Wahl der Kapitalzahlung die Einhaltung bestimmter Modalitäten --wie ein Zusammenwirken des Versicherungsnehmers (Arbeitgebers) und der versicherten Person (Arbeitnehmer) sowie die Einhaltung einer Frist-- erforderlich war ( BFH-Urteil vom 20.09.2016 - X R 23/15 , BFHE 255, 209, BStBl II 2017, 347 [BFH 20.09.2016 - X R 23/15]...