BFH, 08.04.2026 - X B 45/25 - Keine Klärugnsbedürftigkeit der Rechtsfrage zur Bemessungsgrundlage bei disquotaler Ausgestaltung von Anteilen mit sehr geringen Gewinnbezugsrecht, aber sehr hohen Beteiligung am Liquidationserlös, bei Nichtgelingen des Nachweises einzelfallbezogener Umstände für eine zeitnahe Liquidation; Zur Frage der Grundsätze der Anwendung der Grundsätze zur Begrenzung der Haftung gesellschaftsrechtlicher Organe
..., BFH/NV 2021, 290, Rz 7, m.w.N.). Eine Fragestellung, deren Beantwortung von den Umständen des Einzelfalls abhängt, erfüllt das Kriterium der Klärungsbedürftigkeit nicht ( BFH-Beschluss vom 30.05.2025 - V B 61/23 , BFH/NV 2025, 1039, Rz 12).Die Obergrenze des Schätzungsrahmens liege bei 5 %, weil der Bundesfinanzhof (BFH) vorgegeben habe, dass ein eventueller Zuschlag "nur sehr gering ausfallen" dürfe (...