BAG, 09.04.2019 - 9 AZB 2/19 - Abgrenzung zwischen Arbeitsverhältnis und privatrechtlichem Rechtsverhältnis eigener Art; Wirtschaftliche Abhängigkeit als charakterisierendes Merkmal für arbeitnehmerähnliche Personen; Eindeutige Rechtswegzuweisungen für Arbeitsgerichtsstreitigkeiten und Streitigkeiten bürgerlichrechtlicher Art
...Ob dies auch dann zutrifft, wenn im Rahmen verschiedener Streitgegenstände um den Fortbestand desselben Rechtsverhältnisses gestritten wird, hat das Bundesarbeitsgericht bisher offengelassen ( BAG 7.Bundesarbeitsgericht Beschl. v. 09.04.2019, Az.: 9 AZB 2/19 Abgrenzung zwischen Arbeitsverhältnis und privatrechtlichem Rechtsverhältnis eigener Art;...