...BGH, GRUR 2016, 380 [juris Rn. 14] - GLÜCKSPILZ; BGH, Beschluss vom 27. Mai 2021 - I ZR 149/20 , juris Rn. 26).BGH, GRUR 2016, 380 [BGH 15.10.2015 - I ZB 69/14] [juris Rn. 17] - GLÜCKSPILZ, mwN). Von einer missbräuchlichen Ausnutzung einer formalen Rechtsstellung ist außerdem auszugehen, wenn ein Markeninhaber eine Vielzahl von Marken zu Spekulationszwecken für unterschiedliche Waren oder Dienstleistungen anmeldet, hinsichtlich der in Rede stehenden Marken keinen ernsthaften Benutzungswillen hat - vor allem zur Benutzung in einem eigenen Geschäftsbetrieb oder für dritte Unternehmen aufgrund eines bestehenden oder potentiellen konkreten Beratungskonzepts - und die Marken im Wesentlichen zu dem Zweck gehortet werden, Dritte, die identische oder ähnliche Bezeichnungen verwenden, mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen zu überziehen ( BGH, Urteil vom 23...
.......