BFH, 01.02.2022 - V R 37/21 (V R 16/19) - Begriff der Uneinbringlichkeit; Steuerentstehung bei Teilleistungen; Steuerentstehung mit Leistungsausführung
...Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sei jedoch mit Ausnahme des ersten im Folgejahr 2013 vereinnahmten Betrags von einer Uneinbringlichkeit nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 1 Satz 1 UStG auszugehen.Dabei wird das FG unter Beachtung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 81 FGO) B als Zeugen grundsätzlich selbst vernehmen müssen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27.11.2018 – V B 72/18 , BFH/NV 2019, 202, sowie Krumm in Tipke/ Kruse, § 81 FGO Rz 23 und 27a )...
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