BFH, 13.11.2025 - V R 4/23 - Umsatzbesteuerung von Leistungen eines gemeinnützigen Sportvereins; Erbringung einer einheitlichen Leistung oder mehrerer eigenständiger Leistungen
...Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sei der Begriff der sportlichen Veranstaltung in § 67a AO und in § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG gleichbedeutend.Der BFH habe bisher nicht ausdrücklich entschieden, ob die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG für Mitgliedsbeiträge gelte. Jedoch gehe der BFH wohl nur von einer Steuerfreiheit für einzelne Wettkampf-Veranstaltungen aus...
.......