...BGH, Beschluss vom 6. April 2023 - I ZB 84/22 , aaO Rn. 19, 28 ff.; BAG, aaO Rn. 19). Denn durch die Einreichung über einen sicheren Übermittlungsweg ist die Authentizität des Dokuments mit Blick auf dessen Herkunft von der befugten Behörde gewährleistet und damit der Gefahr begegnet, dass nicht zu der Behörde gehörende Personen ein fingiertes Dokument einreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 6.Bundesgerichtshof Beschl. v. 16.09.2025, Az.: VIII ZB 25/25 Formwirksamkeit der Einreichung eines nicht-qualifiziert elektronisch signierten Schriftsatzes über das besondere elektronische Anwaltspostfach einer prozessbevollmächtigten anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaft...
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