BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 50/19 - Voraussetzungen der außerordentlichen Kündigung; Keine Beschäftigungsmöglichkeit als Voraussetzung einer außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung; "Clearing-Verfahren" und weitergehende Maßnahmen für eine Weiterbeschäftigung; Sozialauswahl auch bei außerordentlicher betriebsbedingter Kündigung; Kein Ersatz der Sozialauswahl durch ein "Clearing-Verfahren"
...Erst wenn sämtliche denkbaren Alternativen ausscheiden, kann ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegen ( BAG 18. Juni 2015 - 2 AZR 480/14 - Rn. 30, BAGE 152, 47).Das Fehlen jeglicher Beschäftigungsmöglichkeit zählt bei der außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung zum "wichtigen Grund" ( BAG 18. Juni 2015 - 2 AZR 480/14 - Rn. 31, BAGE 152, 47)...
.......