BFH, 25.05.2022 - X B 158/21 - Übermittlung einer Beschwerdebegründung als elektronisches Dokument über das besondere elektronische Anwaltspostfach; Eingang auf dem Server des Bundesfinanzhofs 12 Sekunden nach Fristablauf; Eingang durch Speicherung auf der für den Empfang bestimmten Einrichtung eines Gerichts
...Der automatisiert erstellte Prüf- und Transfervermerk vom 11.02.2022 weist aus, dass das Dokument am 11.02.2022 um "00:00:12" (Stunden:Minuten:Sekunden) auf dem Server des Bundesfinanzhofs (BFH) eingegangen ist.Bundesfinanzhof Beschl. v. 25.05.2022, Az.: X B 158/21 Übermittlung einer Beschwerdebegründung als elektronisches Dokument über das besondere elektronische Anwaltspostfach;...