BGH, 07.10.2025 - 6 StR 317/25 - Schuldspruch wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und mit Führen eines verbotenen Gegenstands (Schlagring)
...Bundesgerichtshof Beschl. v. 07.10.2025, Az.: 6 StR 317/25 Schuldspruch wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und mit Führen eines verbotenen Gegenstands (Schlagring) Das neue Tatgericht wird erforderlichenfalls auch Gelegenheit haben, den symptomatischen Zusammenhang zwischen der Substanzkonsumstörung und der Anlasstat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 20...
.......