BVerwG, 20.03.2024 - BVerwG 1 WB 42.22 - Wehrbeschwerdeverfahren eines örtlichen Personalrats der Bundeswehr wegen Verletzung seiner Beteiligungsrechte bei einer Personalmaßnahme; Möglichkeit der Nachholung der Anhörung des Personalrats nach Erledigung der beteiligungspflichtigen Maßnahme
...Bundesverwaltungsgericht Beschl. v. 20.03.2024, Az.: BVerwG 1 WB 42.22 BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2011 - 1 WB 60.10 - juris Rn. 26 m. w. N. und zu § 17 SBG BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 2018 - 1 WB 25.17 - juris Rn. 28). Daher ist ein auf die Voraussetzungen einer Vorschrift, ihre Auslegung und Anwendung gerichteter Feststellungsantrag in einem gerichtlichen Antragsverfahren über Soldatenbeteiligungsrechte regelmäßig dann die gegebene Antragsart, wenn - wie hier - ein konkretes, bereits anhängiges Beteiligungsverfahren den Anlass setzt bzw. im Falle eines Fortsetzungsfeststellungsantrags gesetzt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. August 2019 - 1 WB 27.18...