BAG, 28.05.2020 - 8 AZR 169/19 - Prozessrechtliche Voraussetzungen der Revision gegen ein Zweites Versäumnisurteil; Revisionszulassung im Entscheidungstenor des Berufungsurteils
...Die Revision an das Bundesarbeitsgericht findet nach § 72 Abs. 1 Satz 1 ArbGG auch gegen ein Zweites Versäumnisurteil des Landesarbeitsgerichts nur dann statt, wenn sie in dem Urteil des Berufungsgerichts oder durch Beschluss des Bundesarbeitsgerichts nach - BAGE 90, 273) dahin geklärt, dass sowohl die positive als auch die negative Entscheidung über die Zulassung der Revision im Tenor des Urteils enthalten sein muss und eine Revisionszulassung weder in den Entscheidungsgründen noch in der Rechtsmittelbelehrung erfolgen kann (vgl. BAG 23. August 2011 - 3 AZR 650/09 - Rn. 25, BAGE 139, 69)...
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