BGH, 12.11.2025 - 1 StR 178/22 - Aufhebung des angegriffenen Urteils und Zurückverweisung der Sache an das Landgericht ; Aufhebung des Schuldspruch wegen versuchter räuberischer Erpressung mangels Fehlen einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechende Bezifferung und Darlegung eines Mindestschadens durch Tatgericht
...aufgehoben, soweit das Landgericht ihn wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung verurteilt und der Bundesgerichtshof seine dagegen gerichtete Revision verworfen hat. Es hat die Sache insoweit an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen.Bundesgerichtshof Beschl. v. 12.11.2025, Az.: 1 StR 178/22 Aufhebung des angegriffenen Urteils und Zurückverweisung der Sache an das Landgericht ;...