BFH, 05.04.2023 - V R 5/22 - Verwertbarkeit in einem Strafverfahren getroffener Feststellungen im finanzgerichtlichen Verfahren
...Nach der Rechtsprechung des BFH ist es jedoch auch grundsätzlich zulässig, die in strafrechtlichen Ermittlungen oder in einem Strafurteil getroffenen Feststellungen im finanzgerichtlichen Verfahren zu verwerten, es sei denn, die Beteiligten erheben gegen die Feststellungen substantiierte Einwendungen und stellen entsprechende Beweisanträge, die das FG nicht nach den allgemeinen für die Beweiserhebung geltenden Grundsätzen unbeachtet lassen kann ( BFH-Beschluss vom 19.01.2012 – VII B 88/11 , BFH/NV 2012, 761, Rz 8).BFH-Beschluss vom 13.07.2004 – II B 42/03 , BFH/NV 2004, 1543, unter II.). Das Absehen von der Ladung eines Zeugen vom Hörensagen würde jedoch nur dann gegen die Pflicht zur Sachaufklärung verstoßen, wenn der...