BGH, 13.11.2025 - IX ZB 21/25 - Gerichtliche Überprüfung des Bestehens ernsthafter Aussichten des Erreichens des Ziels der Restschuldbefreiung; Feststellungslast des Schuldners bzgl. des Bestehens ernsthafter Aussichten zur Erreichung des Ziels der Restschuldbefreiung auch hinsichtlich der von der Restschuldbefreiung ausgenommenen Verbindlichkeiten
...Insoweit dient nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere die Regelung des § 459g Abs. 5 StPO dazu, unbillige Härten auszuräumen und die Verhältnismäßigkeit zu wahren (BGH, Urteil vom 6. Dezember 2023, aaO Rn. 62).BGH, Beschluss vom 13. Februar 2020 - IX ZB 39/19 , NZI 2020, 476 Rn. 17). Eine Stundung kann, wenn ihre übrigen Voraussetzungen vorliegen, indes nur dann verweigert werden, wenn offensichtlich keine Restschuldbefreiung erlangt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2014 - IX ZB 64/12...