BFH, 25.04.2023 - II R 19/20 - Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei der Veräußerung eines Grundstücks an eine Gesellschaft; Berücksichtigung von Leistungen eines Dritten an den Grundstücksveräußerer für den Erwerb von Anteilen an der künftig grundbesitzenden Gesellschaft
...Zum Kaufpreis gehört alles, was der Käufer vereinbarungsgemäß an den Verkäufer leisten muss, um den Kaufgegenstand zu erhalten (Urteil des Bundesfinanzhofs —BFH— vom 10.05.2017 - II R 16/14 , BFHE 258, 92, BStBl II 2017, 964, Rz 9).BFH-Urteil vom 18.09.1985 - II R 168/82 , BFH/NV 1986, 698, unter 2.). Der finale Bezug ist weder aus der Sicht des Veräußerers als Leistungsempfänger noch aus der Sicht des Erwerbers zu beurteilen...
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