BVerwG, 04.07.2024 - BVerwG 4 B 6.24 (4 C 2.24) - Entgegenstehen einer mehr als nur unerheblichen, aber noch untergeordneten Wohnnutzung der Annahme eines faktischen Kerngebiets; Zulassung der Revision
...Bundesverwaltungsgericht Beschl. v. 04.07.2024, Az.: BVerwG 4 B 6.24 (4 C 2.24) Entgegenstehen einer mehr als nur unerheblichen, aber noch untergeordneten Wohnnutzung der Annahme eines faktischen Kerngebiets; Zulassung der Revision Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 4. Juli 2024 durch die Vorsitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht Schipper, den Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Decker und die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Stamm beschlossen:...