BVerwG, 05.02.2026 - BVerwG 5 PB 9.24 - Zulassung der Rechtsbeschwerde mangels Darlegung von Zulassungsgründen; Feststellung eines Freistellungsanspruchseines Antragstellers in Bezug auf die Kosten des von ihm für das Einigungsstellenverfahren benannten Rechtsanwalts als seinem Vertreter
...Bundesverwaltungsgericht Beschl. v. 05.02.2026, Az.: BVerwG 5 PB 9.24 BVerwG, Beschluss vom 11. November 1991 - 4 B 190.91 - juris Rn. 6; vgl. ferner BVerwG, Beschluss vom 2. November 2011 - 3 B 54.11 - Buchholz 310 § 133 <n. F.> VwGO Nr. 96 Rn. 6). Denn in diesem Fall hätte das Oberverwaltungsgericht seinen Beschluss auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt mit der Folge, dass die Rechtsbeschwerde nur zugelassen werden kann, wenn hinsichtlich jeder der Begründungsstränge ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und auch vorliegt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2017 - 5 PB 12.16...