BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 217/20 - Bestimmtheit des Klageantrags bei Klage auf Beschäftigung; Auslegungsgrundsätze für Klageanträge nach §§ 133 und 157 BGB; Richterliche Hinweispflicht zur Erreichung einer Übereinstimmung von prozessualem Antrag und materiellem Prozessziel; Grenzen des allgemeinen Beschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers; Rechtmäßige unternehmerische Entscheidung als Ursache der Unmöglichkeit der vertragsgemäßen Beschäftigung des Arbeitnehmers
...Juni 2021 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Kiel, die Richterin am Bundesarbeitsgericht Weber und den Richter am Bundesarbeitsgericht Zimmermann sowie die ehrenamtlichen Richter Heilmann und Neumann-Redlin für Recht erkannt:Der Beschäftigungsanspruch räumt dem Arbeitnehmer regelmäßig nicht das Recht ein, den Arbeitsplatz selbst zu bestimmen (vgl. zur behinderungsgerechten Beschäftigung BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 114, 299)...
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