BFH, 29.09.2023 - IX B 97/22 - Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren; Verletzung des rechtlichen Gehörs des in der mündlichen Verhandlung nicht erschienenen Beteiligten; Anforderungen an die Darlegung eines Zulassungsgrundes
...Bundesfinanzhof Beschl. v. 29.09.2023, Az.: IX B 97/22 Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren; Verletzung des rechtlichen Gehörs des in der mündlichen Verhandlung nicht erschienenen Beteiligten; Anforderungen an die Darlegung eines ZulassungsgrundesFundstelle BFH/NV 2023, 1422 Amtlicher Leitsatz 1. NV: Erscheint der Beteiligte nicht in der mündlichen Verhandlung und lässt er damit die Gelegenheit verstreichen, sein schriftsätzliches Vorbringen zu ergänzen und zu vertiefen, kann er sich nicht auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs berufen...
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