BFH, 12.10.2023 - III R 38/21 - Anforderungen an die Form eines Kindergeldantrags (hier: per E-Mail); Zahlung von Kindergeld zur Wahrung des Grundsatzes der Steuerfreiheit des Existenzminimums und Förderung der Familie
...ein Abrechnungsbescheid zu erlassen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21.09.2021 - VII R 9/18 , BFH/NV 2022, 44 [BFH 21.09.2021 - VII R 9/18] , Rz 26, m.w.N.). Auch wenn die Familienkasse ihre Entscheidung nicht als "Abrechnungsbescheid" bezeichnet und § 218 Abs. 2 AO nicht erwähnt hat, liegt ein solcher vor, wenn sich aus dem Bescheid in Gestalt der Einspruchsentscheidung ergibt, dass die Familienkasse nicht über die Festsetzung von Kindergeld, sondern über den Anspruch des Kindergeldberechtigten auf Auszahlung des festgesetzten Kindergelds entschieden hat ( Senatsurteil vom 19.02.2020 - III R 66/18 , BFHE 268, 294, BStBl II 2020, 704 [BFH 16.06.2020 - VIII R 12/17]das ist regelmäßig --wenn der Abrechnungsbescheid später nicht noch einmal (zum Beispiel auf Anregung des FG) geändert wird-- der Zeitpunkt des Erlasses der Einspruchsentscheidung im Abrechnungsverfahren (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21.09.2021 - VII R 9/18 , BFH/NV 2022, 44, Rz 26, m.w.N.)...
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