BFH, 31.10.2023 - IV B 77/22 - Nichtzulassungsbeschwerde; zu den Folgen einer unterlassenen elektronischen Übermittlung der Beschwerdebegründungsschrift
...Denn die beim Bundesfinanzhof (BFH) am 24.01.2023 innerhalb der zweimonatigen Beschwerdebegründungsfrist (vgl. dazu § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO ) als Telefaxschreiben eingegangene Beschwerdebegründung entspricht nicht den —von Amts wegen zu berücksichtigenden— Anforderungen des § 52d Satz 1 und 2 FGO .Bundesfinanzhof Beschl. v. 31.10.2023, Az.: IV B 77/22 Nichtzulassungsbeschwerde; zu den Folgen einer unterlassenen elektronischen Übermittlung der Beschwerdebegründungsschrift...