BFH, 14.11.2023 - IX R 10/22 - Befreiungstatbestand für den veräßernden und trennungsbedingt ausziehenden Ehegatten bei Veräußerung der weiterhin durch die restliche Familie bewohnten Immobilie
...Die Nutzung der Wohnung durch das Kind ist dem Eigentümer als eigene zuzurechnen, weil es ihm obliegt, für die Unterbringung des Kindes zu sorgen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26.01.1994 - X R 94/91 , BFHE 173, 345, BStBl II 1994, 544 [BFH 26.01.1994 - X R 94/91]Bundesfinanzhof Urt. v. 14.11.2023, Az.: IX R 10/22 Befreiungstatbestand für den veräßernden und trennungsbedingt ausziehenden Ehegatten bei Veräußerung der weiterhin durch die restliche Familie bewohnten Immobilie...