BFH, 23.01.2024 - IV B 46/23 - Verpflichtung von in das Steuerberaterverzeichnis eingetragenen Berufsausübungsgesellschaften zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs seit dem 01.01.2023; Erforderliche Darlegung und Glaubhaftmachung der vorübergehenden technischen Unmöglichkeit zusammen mit oder jedenfalls unverzüglich nach der Beschwerdeeinlegung
...Der BFH hat bereits entschieden, dass Steuerberater seit dem 01.01.2023 verpflichtet sind, das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) zu nutzen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 11.08.2023 - VI B 74/22Denn die beim Bundesfinanzhof (BFH) am letzten Tag (25.09.2023) der einmonatigen Beschwerdeeinlegungsfrist (vgl. § 116 Abs. 2 Satz 1 FGO ) als Telefaxschreiben eingegangene Beschwerde entspricht nicht den --von Amts wegen zu berücksichtigenden-- Anforderungen des § 52d Satz 1 und 2 FGO (dazu a)...
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