BGH, 27.03.2026 - V ZR 169/24 - Ersatz des wegen arglistigen Verhaltens eines Verkäufers nach Deliktsrecht zu ersetzenden Differenzschadens eines Käufers; Verkauf eines Grundstücks mit Haus in einem Wochenendhausgebiet ohne zulässige Nutzung zum dauerhaften Wohnen; Arglistiges Handeln bei einer Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels; Vorliegen der objektiven und subjektiven Voraussetzungen einer arglistigen Täuschung
...Bundesgerichtshof Urt. v. 27.03.2026, Az.: V ZR 169/24 Ersatz des wegen arglistigen Verhaltens eines Verkäufers nach Deliktsrecht zu ersetzenden Differenzschadens eines Käufers;Vertrauensschaden) und damit - wie bei dem Anspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss ( § 311 Abs. 2 , § 241 Abs. 2 , § 280 Abs. 1 BGB ) - auf das negative Interesse (zum Ganzen BGH, Urteil vom 6...
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