BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 326/22 - Betriebsübergang nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB; Fristbeginn für das Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 BGB; Inhalt des Unterrichtungsschreibens nach § 613a Abs. 5 Nr. 3 BGB; Keine Unterrichtung eines außertariflichen Angestellten über einen nicht für ihn geltenden Tarifvertrag; Informationsinhalt nach Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Unterrichtung
...BAG 22. Juli 2021 - 2 AZR 6/21 - Rn. 18; 28. Februar 2019 - 8 AZR 201/18 - Rn. 42, BAGE 166, 54). Es muss innerhalb der in § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB bestimmten Monatsfrist ausgeübt werden.BGB § 613a Rn. 100) mit dem Zugang der ordnungsgemäßen Unterrichtung durch den Arbeitgeber gemäß § 613a Abs. 5 BGB (vgl. BAG 28. Februar 2019 - 8 AZR 201/18 - Rn. 44, BAGE 166, 54)...
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