BGH, 10.02.2026 - 5 StR 560/25 - Schuldspruch wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Handeltreiben mit Cannabis, sowie wegen Handeltreibens mit Cannabis
...Bundesgerichtshof Beschl. v. 10.02.2026, Az.: 5 StR 560/25 Schuldspruch wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Handeltreiben mit Cannabis, sowie wegen Handeltreibens mit CannabisDas gilt umso mehr, als eine unterschiedliche konkurrenzrechtliche Beurteilung bei - wie hier - unverändertem Schuldumfang regelmäßig kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28...
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