BGH, 06.05.2026 - IV ZA 2/26 - Ablehnung des Antrags der Beklagten auf Beiordnung eines Notanwalts für Rechtsbeschwerdeverfahren; Bestehen eines anwaltlichen Vertretungszwangs vor dem BGH; Keine Darlegung unternommener zumutbarer Anstrengungen vergeblicher Bemühungen
...Bundesgerichtshof Beschl. v. 06.05.2026, Az.: IV ZA 2/26 Ablehnung des Antrags der Beklagten auf Beiordnung eines Notanwalts für Rechtsbeschwerdeverfahren; Bestehen eines anwaltlichen Vertretungszwangs vor dem BGH; Keine Darlegung unternommener zumutbarer Anstrengungen vergeblicher BemühungenRn. 7 m.w.N.). Im Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesgerichtshof muss eine Partei insoweit - innerhalb der Rechtsmittelfrist - substantiiert darlegen und nachweisen, sich ohne Erfolg mindestens an fünf Rechtsanwälte gewandt zu haben ( BGH, Beschluss vom 27...
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