BGH, 27.03.2026 - V ZR 7/25 - Erfolgreiche Revision der Beklagten wegen unzulässige Ungültigkerlärung von TOP 11 (Austausch zweier Fensterelemente in einer Wohneinheit) des gefassten Beschlusses in Eigentümerversammlung; Keine allgemeine Pflicht zur Einholung von Vergleichsangeboten über Erhaltungsmaßnahmenam gemeinschaftlichen Eigentum durch Verwalter (hier verneint); Ausreichende vorhandene Informationen bzgl. Maßnahmeart, Dringlichkeit und sonstiger Umstände des Einzelfalls vom Standpunkt eines vernünftig und wirtschaftlich denkenden Wohnungseigentümers für eine Entscheidung; Erforderlicher Beweis durch Anfechtungskläger für objektiv ungeeignetes/überteuertes Angebot als eigenständiger Beschlussmangel (hier verneint)
...Bundesgerichtshof Urt. v. 27.03.2026, Az.: V ZR 7/25 Erfolgreiche Revision der Beklagten wegen unzulässige Ungültigkerlärung von TOP 11 (Austausch zweier Fensterelemente in einer Wohneinheit) des gefassten Beschlusses in Eigentümerversammlung;September 2015 - V ZR 244/14 , BGHZ 207, 99 Rn. 46; Beschluss vom 14. März 2018 - V ZB 131/17 , NJW 2018, 1749 [BGH 28.02.2018 - VIII ZR 157/17] Rn. 14)...
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