BGH, 20.11.2025 - I ZB 30/25 - H 15/Hecht H 15 - Vereinbarkeit des der Regelung des § 43 Abs. 1 Satz 2 MarkenG a.F. zugrunde liegenden Prinzips der "wandernden Benutzungsfrist" mit der Ersten Richtlinie 89/104/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken und der Richtlinie 2008/95/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marke; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke; Fallgruppe der Verwechslungsgefahr im weiteren Sinn aufgrund einer selbständigen kennzeichnenden Stellung der älteren Marke in der jüngeren
...ausgesprochene Zulassung der Rechtsbeschwerde kann allerdings nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf bestimmte abgrenzbare Verfahrensteile ( BGH, Beschluss vom 27. Januar 2000 - I ZB 47/97BGH, Beschluss vom 8. März 2012 - I ZB 13/11 , BGHZ 193, 21 [juris Rn. 5] - Neuschwanstein). Dagegen ist eine Beschränkung auf eine einzelne Rechtsfrage unzulässig (BGH, GRUR 2000, 890 [juris Rn. 14] - IMMUNINE/IMUKIN; GRUR 2000, 895 [juris Rn. 19] - EWING; BGH, Beschluss vom 16. Juli 2009 - I ZB 53/07...