BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 3/21 (A) - Wirksame Befristung des Urlaubsanspruchs des Arbeitnehmers nur bei Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers; Aufforderungs- und Hinweispflichten des Arbeitgebers auch bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers; Erlöschen des Urlaubsanspruchs bei Arbeitsunfähigkeit 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres; Auslegung des Unionsrechts bezüglich des Erlöschens des Urlaubsanspruchs nach 15 Monaten bei Nichterfüllung der Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers; Aussetzung des Rechtsstreits nach § 148 ZPO wegen rechtshängigen Vorabentscheidungsersuchens vor dem Europäischen Gerichtshof; Ausweisung der Urlaubstage auf der Entgeltabrechnung als deklaratorische Wissenserklärung ohne rechtlichen Bindungswillen
...September 2021 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Kiel, die Richterin am Bundesarbeitsgericht Weber, den Richter am Bundesarbeitsgericht Zimmermann sowie die ehrenamtlichen Richter Vogg und Stietzel für Recht erkannt:August 2018 - 7 AZR 206/17 - Rn. 20), denn das Abgeltungsverlangen bildet hinsichtlich eines jeden einzelnen Urlaubsjahrs einen eigenen Streitgegenstand (vgl. BAG 23. Januar 2018 - 9 AZR 200/17 - Rn. 26 ff., BAGE 161, 347)...
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