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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 09.10.2025, Az.: BVerwG 2 B 41.25 (2 C 12.25)

Voraussetzungen für den Entfall des Schutzes der Vertraulichkeit von in Messenger-Diensten getätigten Äußerungen in besonderen Nähebeziehungen

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
09.10.2025
Aktenzeichen
BVerwG 2 B 41.25 (2 C 12.25)
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2025, 25417
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2025:091025B2B41.25.0

Verfahrensgang

vorgehend
OVG Bremen - 28.05.2025 - AZ: 4 LD 24/25

Tenor:

Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 28. Mai 2025 wird aufgehoben.

Die Revision wird zugelassen.

Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.

Gründe

1

Die zulässige Beschwerde des Beklagten ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i. S. d. § 68 BremDG i. V. m. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Sie kann dem Senat Gelegenheit zur weiteren Klärung der Frage bieten, unter welchen Voraussetzungen der Schutz der Vertraulichkeit von in Messenger-Diensten getätigten Äußerungen in besonderen Nähebeziehungen entfällt.

Dr. Kenntner
Dr. von der Weiden
Dr. Hissnauer