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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 11.07.2014, Az.: BVerwG 2 C 23.13
Festsetzung des Streitwertes
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 11.07.2014
Referenz: JurionRS 2014, 22084
Aktenzeichen: BVerwG 2 C 23.13
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

VG Berlin - 08.02.2013 - AZ: 7 K 376.10

BVerwG - 26.06.2014 - AZ: BVerwG 2 C 23.13

BVerwG, 11.07.2014 - BVerwG 2 C 23.13

Tenor:

Der Streitwert wird für das Revisionsverfahren auf 256 000 € festgesetzt (§ 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1 GKG).

Domgörgen

Dr. Heitz

Dr. von der Weiden

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