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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 06.12.2013, Az.: BVerwG 2 C 16.12
Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 06.12.2013
Referenz: JurionRS 2013, 51831
Aktenzeichen: BVerwG 2 C 16.12
ECLI: [keine Angabe]

BVerwG, 06.12.2013 - BVerwG 2 C 16.12

Tenor:

Der Streitwert wird für das Revisionsverfahren gemäß §§ 40, 47 Abs. 1 und 3 sowie § 52 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 GKG a.F. auf 63 185,20 € festgesetzt.

Domgörgen

Rothfuß

Dr. Hartung

Thomsen

Dr. Heitz

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