Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 06.12.2013, Az.: BVerwG 2 C 16.12
Beschl. v. 06.12.2013, Az.: BVerwG 2 C 16.12
Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren
BVerwG, 06.12.2013 - BVerwG 2 C 16.12
Tenor:
Der Streitwert wird für das Revisionsverfahren gemäß §§ 40, 47 Abs. 1 und 3 sowie § 52 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 GKG a.F. auf 63 185,20 € festgesetzt.
Domgörgen
Rothfuß
Dr. Hartung
Thomsen
Dr. Heitz
Streitwertbeschluss zu
BVerwG - 30.10.2013 - AZ: BVerwG 2 C 16.12
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