Urt. v. 05.06.2013, Az.: BVerwG 5 C 23.11
Verfahrensgang:
vorgehend:
VG Minden - 18.09.2009 - AZ: 2 K 2003/07
OVG Nordrhein-Westfalen - 27.05.2011 - AZ: 12 A 2561/09
BVerwG - 13.12.2012 - AZ: BVerwG 5 C 23.11
nachgehend:
BVerwG, 05.06.2013 - BVerwG 5 C 23.11
In der Verwaltungsstreitsache
hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 5. Juni 2013
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Vormeier
und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Häußler und Dr. Fleuß
beschlossen:
Tenor:
Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 5 C 23.11 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rügeverfahrens.
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