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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 31.07.2012, Az.: BVerwG 4 A 6002.11
Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens wegen Auffindens einer Urkunde i.R.d. Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses vom 13. August 2004 "Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld"
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 31.07.2012
Referenz: JurionRS 2012, 28770
Aktenzeichen: BVerwG 4 A 6002.11
ECLI: [keine Angabe]

Hinweis:

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter: BVerwG - 31.07.2012 - AZ: 4 A 6001/11

BVerwG, 31.07.2012 - BVerwG 4 A 6002.11

In den Verwaltungsstreitsachen
BVerwG 4 A 6001.11
BVerwG 4 A 6002.11
hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
auf die mündliche Verhandlung vom 3. Juli 2012
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Rubel,
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Jannasch,
die Richterinnen am Bundesverwaltungsgericht Dr. Philipp, Dr. Bumke und
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Petz
für Recht erkannt:

Tenor:

Die Klagen werden abgewiesen.

Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten des Beklagten und der Beigeladenen zu 1 tragen die Kläger zu 1 und 2 des Verfahrens BVerwG 4 A 6001.11, die Klägerin zu 3 sowie - gesamtschuldnerisch - die Kläger zu 1 und 2 des Verfahrens BVerwG 4 A 6002.11 jeweils 1/4. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2 und 3 sind nicht erstattungsfähig.

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