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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 24.01.2012, Az.: BVerwG 1 WB 33.11
Erforderliche Konkretisierung eines bestimmten Dienstpostens durch den Soldaten i. R. dessen Einwands gegen die Ablehnung einer beantragten Versetzung oder Unterlassung einer gewünschten Versetzung
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 24.01.2012
Referenz: JurionRS 2012, 13951
Aktenzeichen: BVerwG 1 WB 33.11
ECLI: [keine Angabe]

Hinweis:

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter: BVerwG - 24.01.2012 - AZ: 1 WB 32/11

BVerwG, 24.01.2012 - BVerwG 1 WB 33.11

In dem Wehrbeschwerdeverfahren
...
hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Golze, die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Frentz, den Richter am Bundesverwaltungsgericht Rothfuß, den ehrenamtlichen Richter Oberst i.G. Stock und den ehrenamtlichen Richter Oberstleutnant Gelpke
am 24. Januar 2012
beschlossen:

Tenor:

Die Verfahren BVerwG 1 WB 32.11 und BVerwG 1 WB 33.11 werden zu gemeinsamer Beratung und Entscheidung verbunden.

Der Antrag wird zurückgewiesen.

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