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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 18.08.2011, Az.: BVerwG 2 C 45.09
Festsetzung des Wertes des Streitgegenstands
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 18.08.2011
Referenz: JurionRS 2011, 23852
Aktenzeichen: BVerwG 2 C 45.09
ECLI: [keine Angabe]

Hinweis:

Streitwertbeschluss zu
BVerwG - 28.07.2011 - AZ: BVerwG 2 C 45.09

BVerwG, 18.08.2011 - BVerwG 2 C 45.09

Tenor:

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 5 000 € festgesetzt (§ 47 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 2 GKG).

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