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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 10.08.2009, Az.: BVerwG 7 B 49.08
Korrekturbeschluss wegen einer offenbaren Unrichtigkeit im Rubrum in Form einer fehlerhaften Bezeichnung des Entscheidungsdatums
Gericht: BVerwG
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 10.08.2009
Referenz: JurionRS 2009, 20147
Aktenzeichen: BVerwG 7 B 49.08
ECLI: [keine Angabe]

BVerwG, 10.08.2009 - BVerwG 7 B 49.08

...
hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 10. August 2009
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Sailer und
die Richter am Bundesverwaltungsgericht Krauß und Neumann
beschlossen:

Tenor:

Das Rubrum in dem Beschluss des Bundesverwaltungsgericht vom 23. Juni 2009 wird berichtigt.

Anstelle von

"hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts

am 23. Juni 2008"

lautet das Rubrum

"hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts

am 23. Juni 2009".

Gründe

1

Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 2009 enthält mit der fehlerhaften Bezeichnung des Entscheidungsdatums eine offenbare Unrichtigkeit im Rubrum.

Dieser Schreibfehler ist gemäß § 118 Abs. 2 Satz 1 VwGO im Beschlusswege zu berichtigen.

Sailer
Krauß
Neumann

Korrekturbeschluss zum Beschluss:
BVerwG - 23.06.2009 - AZ: BVerwG 7 B 49.08

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