Beschl. v. 10.08.2009, Az.: BVerwG 7 B 49.08
Rechtsgrundlage:
BVerwG, 10.08.2009 - BVerwG 7 B 49.08
...
hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 10. August 2009
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Sailer und
die Richter am Bundesverwaltungsgericht Krauß und Neumann
beschlossen:
Tenor:
Das Rubrum in dem Beschluss des Bundesverwaltungsgericht vom 23. Juni 2009 wird berichtigt.
Anstelle von
"hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 23. Juni 2008"
lautet das Rubrum
"hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 23. Juni 2009".
Gründe
Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 2009 enthält mit der fehlerhaften Bezeichnung des Entscheidungsdatums eine offenbare Unrichtigkeit im Rubrum.
Dieser Schreibfehler ist gemäß § 118 Abs. 2 Satz 1 VwGO im Beschlusswege zu berichtigen.
Sailer
Krauß
Neumann
Korrekturbeschluss zum Beschluss:
BVerwG - 23.06.2009 - AZ: BVerwG 7 B 49.08
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