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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 04.07.2007, Az.: BVerwG 8 PKH 5/07

Zulässigkeit der Anhörungsrüge im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs in entscheidungserheblicher Weise; Erforderlichkeit der Erhebung der Rüge innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
04.07.2007
Aktenzeichen
BVerwG 8 PKH 5/07
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2007, 34946
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Hinweis

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter: BVerwG - 04.07.2007 - AZ: 8 PKH 3/07

In der Verwaltungsstreitsache
hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 4. Juli 2007
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Gödel,
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Pagenkopf und die
Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. von Heimburg
beschlossen:

Tenor:

Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 25. Mai 2007 wird verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.