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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 15.03.2005, Az.: BVerwG 3 B 93.04 (3 C 15.05)

Revisionszulassung wegen Möglichkeit der Klärung des Auslegung des Begriffs "langjährige Berufserfahrung"

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
15.03.2005
Aktenzeichen
BVerwG 3 B 93.04 (3 C 15.05)
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2005, 11860
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Chemnitz - 27.04.2004 - AZ: VG 6 K 1078/00
nachfolgend
BVerwG - 27.04.2006 - AZ: BVerwG 3 C 15.05

In der Verwaltungsstreitsache
hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 15. März 2005
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Driehaus sowie
die Richter am Bundesverwaltungsgericht van Schewick und Dr. Dette
beschlossen:

Tenor:

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz über die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil vom 27. April 2004 wird aufgehoben.

Die Revision wird zugelassen.

Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.

Gründe

1

Die Beschwerde ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.

2

In dem erstrebten Revisionsverfahren kann voraussichtlich die Frage der Auslegung des Begriffs "langjährige Berufserfahrung" in Anlage 13 SGB VI im Zusammenhang mit der in der Bescheinigung nach § 17 i.V.m. § 22 BerRehaG zum Zwecke der Rentenversicherung als Bestandteil der Rehabilitierungsbescheinigung anzugebenden Qualifikationsgruppe geklärt werden.

Prof. Dr. Driehaus
van Schewick
Dr. Dette