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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 30.09.2003, Az.: BVerwG 2 B 35.03; 2 C 39.03

Anrechnung des Umfangs eines Erwerbseinkommens eines wegen Dienstunfähigkeit frühpensionierten Beamten auf seine Versorgungsbezüge

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
30.09.2003
Aktenzeichen
BVerwG 2 B 35.03; 2 C 39.03
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2003, 37271
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Saarlouis - 18.12.2001 - AZ: 3 K 1/00
OVG Saarland - 30.05.2003 - AZ: 1 R 1/03
nachfolgend
BVerwG - 27.01.2005 - AZ: BVerwG 2 C 39.03

Der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat
am 30. September 2003
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Silberkuhl
und
die Richter am Bundesverwaltungsgericht Groepper und Dr. Bayer
beschlossen:

Tenor:

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom 30. Mai 2003 wird aufgehoben.

Die Revision wird zugelassen.

Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.

Gründe

1

Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde ist begründet. Der Sache kommt grundsätzliche Bedeutung zu. Das Revisionsverfahren kann zu einer weiteren Klärung der Frage führen, in welchem Umfang das Erwerbseinkommen eines wegen Dienstunfähigkeit frühpensionierten Beamten auf seine Versorgungsbezüge anzurechnen ist.

2

Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 2 C 39.03 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.

Dr. Silberkuhl
Groepper
Dr. Bayer